Formulare

Hier finden Sie eine vielzahl an Formularen die für die Einholung der erforderlichen Daten zur Vorbereitung unserer Urkunden dient.


 

Die Übersendung eines Formulars gilt Sinngemäß als Erteilung des Auftrages an den Notar bezüglich der Erstellung eines Entwurfs.

Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrags, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV Nr. 21302 ff. GNotKG). Bei späterer Beurkundung im selben Notariat werden die Entwurfsgebühren auf die Beurkundungsgebühren angerechnet (Vorbem. KV 2.1.3 Abs. 2 GNotKG).


Notar Gerd Dedekind
Ihr Notar in Nettetal