NOTARIELLE TÄTIGKEITSFELDER

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußer­ste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Un­ter­schriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Be­teil­ig­ten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten ge­richt­lich­en Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Ge­samt­gut­auseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen aus­stellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

  • Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechts­­pflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihn­en und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechts­angelegenheiten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Be­rufs­ethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar wer­den nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechts­sicher­heit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erst­klassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Be­rat­ung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Ge­bühren­sys­tem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Trans­aktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungs­gebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.
Notariatsverwalterin Dr. Anika Gilberg anstelle des Notars Gerd Dedekind
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